Miet-Bedingungen

Mietdauer

Das Mietverhältnis erfolgt für einen Maximalmietzeitraum von 4 Tagen. Wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden, gibt es keinen Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises.

Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens ein Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Für jeden darauf folgenden Tag ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.

Stornierung

Der Mieter kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Auftrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig (per Post oder per Email).
In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten:

  • bei Stornierung nach Vertragsschluss: 25 % der Miethöhe
  • bei Stornierung ab 14 Tagen vor Mietbeginn: 50 % der Miethöhe
  • bei Stornierung ab 7 Tagen vor Mietbeginn: 75 % der Miethöhe
  • bei Stornierung am Veranstaltungstag: 100% der Miethöhe

Lieferung

Die Lieferung von Waren erfolgt durch Transport oder Selbstabholung an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

Bei Selbstabholung wird eine individuelle Terminvereinbarung zur Abholung der Ware zwischen Mieter und Vermieter getroffen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

Rückgabe der Mietartikel

Nach Ende des Mietzeitraums sind die Mietartikel in dem Zustand zurückzugeben, indem Sie sie von uns erhalten haben. Bei Selbstabholung gilt der Tag, an dem die Mietartikel an uns übergeben werden.

Eine Abbau Leistung & Rücktransport wird vom Vermieter nur geschuldet, wenn diese Verpflichtung bei Auftragsschluss schriftlich von dem Vermieter übernommen wurde. In diesem Fall hat der Mieter dafür zu sorgen, dass wir bzw. die hierzu beauftragten Service-Mitarbeiter Zutritt zum Aufstellungsort haben.

Geben Sie die Mietartikel nicht rechtzeitig zurück, so wird der Mietpreis des jeweiligen Artikels pro Tag der Verspätung in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

Besondere Bedingungen für Auf-/Abbau Leistungen

Wird der Vermieter beauftragt, die Auf- und/oder Abbau Leistungen am Ort der Veranstaltung auszuführen, so gilt hierfür Folgendes:

Der Vermieter erbringt die Leistungen nach Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Vermieter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.

Der Vermieter wird sich im Fall der Lieferung & Auf-/Abbau Leistung, bei der Zustellung der Auftragsbestätigung mit dem Mieter in Verbindung setzen, um die genauen Daten für die gewünschten Leistungen abzuklären. Diese werden mit der Auftragsbestätigung festgelegt. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die ausführende Kraft bzw. das vom Vermieter beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen hat.

Reinigung

Der Mieter hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln. Bei ungereinigten Artikeln sowie extremer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Eine Ausnahme gilt bei Textilien, diese sollen ungereinigt zurückgegeben werden.

Nutzung und Haftung durch den Mieter

Die gemieteten Artikel sind nicht versichert. Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Mietartikeln. Bei der Übernahme der Artikel durch den Mieter beginnt die Haftung des Mieters.

Der Mieter haftet während der Mietdauer für den Verlust, Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der verliehenen Artikel. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler dem Vermieter sofort zu melden. Alle Reklamationen, die später als 24 Stunden nach Erhalt der Artikel, beim Vermieter eintreffen, können nicht mehr angenommen oder berücksichtigt werden.

Fehlende oder beschädigte Mietartikel werden dem Mieter zum Anschaffungspreis in Rechnung gestellt.